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Trockenheit und Wind erhöhen das Risiko für einen Waldbrand aus diesem Grund wird
eindringlich vor offenem Feuer oder Rauchen in gefährdeten Gebieten gewarnt.

In allen Salzburger Bezirken herrscht derzeit hohe Waldbrandgefahr. Offenes Feuer im
Wald oder in der Nähe ist verboten. Bereits heute kam es in einem Wald in Thalgau zu
einer brenzligen Situation, wobei mitten im Wald ein Lagerfeuer errichtet wurde. Durch
ein rasches Eingreifen ging dieser Vorfall zum Glück glimpflich aus.

Aufgrund der Lage wurden oder werden in allen Salzburger Bezirken
Waldbrandverordnungen veröffentlicht. Die Strafe bei Missachtung kann bis zu rund
7.300 Euro betragen. Eine schnelle Entspannung – sprich Regen – wird aktuell nicht
erwartet. Meist in schwer zugänglichen Gebieten dauern die Löscharbeiten oft tagelang
an. Das kann man einfach vermeiden,indem sich jeder an die Waldbrandverordnungen
hält“.

Eckpunkte zu den Verordnungen

  • Alle Bezirkshauptmannschaften in Salzburg haben eine Waldbrandverordnung
    veröffentlicht oder werden dies in kürze tun.
  • Jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald sind dann mit sofortiger
    Wirkung im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
  • Der Gefährdungsbereich umfasst alle Flächen (ohne Rücksicht auf die
    Kulturgattung), von denen aus die Bodendecke oder die Windverhältnisse das
    Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch
    Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
  • Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs 1 lit. a Zif. 17 des
    Forstgesetzes 1975 idgF. mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder einer
    Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
  • Die Verordnungen gelten bis eine entsprechende Entfeuchtung stattfindet, es
    also genug regnet, dass die Waldbrandgefahr gebannt ist.

    Quelle: Land Salzburg, Feuerwehr Thalgau mit LZ Unterdorf




 

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